Die CE-Kennzeichnung gemäß der Richtlinie 2006/42/EG ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie Maschinen herstellen, erweitern oder durch Retrofit verändern. Der CE-Prozess ist komplex, aber wir bieten Ihnen dabei effektive Unterstützung. Dank unserer langjährigen Erfahrung stehen wir Ihnen zuverlässig zur Seite und führen Sie durch die gesamte CE-Kennzeichnung – von der ersten Konzeptentwicklung bis hin zur finalen Phase der EU-Konformitätserklärung.
Wenn Sie Maschinen herstellen, betreiben oder durch Retrofit/Umbau verändern, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Risikobeurteilung gemäß EN ISO 12100 durchzuführen, um die Maschinensicherheit zu gewährleisten. Wir unterstützen Sie dabei umfassend.
Bei unserem Sachverständigen-Gutachten im Bereich Maschinensicherheit, CE-Kennzeichnung sowie Roboter und Handhabungssysteme analysieren wir zunächst den Sachverhalt und überprüfen alle relevanten technischen Unterlagen, wie Betriebsanleitungen, Sicherheitskonzepte, Nachweise zur Funktionalen Sicherheit und Risikobeurteilungen. Dabei prüfen wir auch die Einhaltung aller relevanten Sicherheitsstandards, Vorschriften und Richtlinien.
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) ist essenziell für den Schutz der Mitarbeiter und den Erfolg des Unternehmens. Arbeitssicherheit ist deshalb von größter Bedeutung. Präventive Arbeitsschutzmaßnahmen tragen dazu bei, Arbeitsunfälle, Verletzungen und berufsbedingte Erkrankungen zu vermeiden.
Als Betreiber, Integrator oder Hersteller von Maschinen, Robotern oder Handhabungssystemen sind Sie verpflichtet, Gesetze, Normen und Richtlinien einzuhalten. Unsere praxisorientierten Workshops unterstützen Sie effektiv bei der Umsetzung.
Automatisierung bietet Unternehmen enormes Gewinnpotenzial, und die technischen Möglichkeiten waren noch nie so vielfältig wie heute. Bevor Sie jedoch starten, ist es wichtig, dass wir gemeinsam im Safety Dialog über Ihr Automatisierungskonzept sprechen.