Am Januar 2027 löst die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 in den EU-Ländern die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab, die seit 2009 rechtskräftig ist. Was auf Maschinenbetreiber zukommen könnte, hat Jens Müller, Certified Machinery Safety Expert (CMSE) und zertifizierter Sachverständiger für Maschinensicherheit, im Interview für uns eingeschätzt. Denn gleich ob Neumaschine, Umbau oder Retrofit: Alle Maschinenbetreiber müssen die Anforderungen umsetzen.
DER MASCHINENBAU führte mit Jens Müller ein Interview. Hier können Sie es nachlesen.
Eine Richtlinie ist ein europäisches Regelwerk, das von den Mitgliedstaaten in nationale Gesetzgebung überführt werden muss. Im Gegensatz zu einer europäischen Verordnung haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, von den Anforderungen der europäischen Richtlinien abzuweichen. Anders verhält es sich mit der neuen EU-Maschinenverordnung. Sie ist ab dem Tag ihres Inkrafttretens verpflichtend für den europäischen Wirtschaftsraum.
Die MVO tritt am 20. Januar 2027 ohne Übergangsfrist im Kraft. Was das für Maschinenbetreiber bedeutet, haben wir Jens Müller gefragt, Certified Machinery Safety Expert (CMSE) und zertifizierter Sachverständiger für Maschinensicherheit.
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