Thema: Was ist bei der EU-Maschinenverordnung zu beachten?
Zum Hintergrund:
Am 20. Januar 2027 löst die neue EU-Maschinenverordnung 2023/1230 die bestehende Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab, die seit 2009 rechtskräftig ist. Sie gilt ab diesem Stichtag in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union – ohne Übergangsfrist.
Conrad Electronic Group hat dazu ein Interview mit Jens Müller, CMSE®, Certified Machinery Safety Expert (CMSE) und zertifizierter Sachverständiger für Maschinensicherheit, in Auftrag gegeben. In diesem wird er um seine Einschätzung gebeten.
Das gesamte Interview finden Sie in der neuesten Ausgabe des Digital Factory Journals.
Dies wurde zuerst auf dem Unternehmensprofil von Digital Factory Journal bei LinkedIn veröffentlicht.