Am 20. Januar 2027 tritt die neue EU-Maschinenrichtlinie in Kraft. Ob Neumaschine, Umbau oder Retrofit: Auch Betreiber von Maschinen sind verpflichtet, die neuen gesetzlichen Anforderungen umzusetzen.
Am 20. Januar 2027 löst die neue EU-Maschinenverordnung 2023/1230 die bestehende Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab, die seit 2009 rechtskräftig ist. Sie gilt ab diesem Stichtag in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union – ohne Übergangsfrist. Wir haben mit Jens Müller, Certified Machinery Safety Expert (CMSE) und zertifizierter Sachverständiger für Maschinensicherheit, gesprochen und ihn um seine Einschätzung gebeten.
Was dies für die Betreiber von Maschinen speziell beim Retrofit bedeutet, erklärt Jens Müller in diesem Interview. Ist im Original hier erschienen.