M&P Sachverständige im etz-Magazin 12/2024

29. Januar 2025

Was Betreiber der EU-Maschinenverordnung jetzt wissen müssen

Es freut uns sehr, dass die etz diesen Artikel in ihrer Ausgabe 12/2024 veröffentlicht hat.

Kern des Artikels ist:

Am 20. Januar 2027 löst die neue EU-Maschinenverordnung 2023/1230 die bestehende Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab, die seit 2009 rechtskräftig ist. Sie gilt ab diesem Stichtag in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union – ohne Übergangsfrist. Jens Müller ist Certified Machninery Saftey Expert (CMSE) und zertifizierter Sachverständiger für Maschinensicherheit. Er arbeitet im Rahmen des Saftey Dialogs eng mit Conrad Electronic zusammen. Im Interview gibt er einen Einblick in welchen Bereichen die Maschinenverordnung auch für Betreiber gilt.

Hier finden Sie den gesamten Artikel in der etz "Was Betreiber der EU-Maschinenverordnung wissen müssen".

Zu unserem Portfolio zählt auch die CE-Kennzeichnung. Denn aus Erfahrung wissen wir, dass eine CE-Kennzeichnung komplex und langwierig sein kann, vor allem, wenn Sie sich nicht dauerhaft damit beschäftigen. Allerdings dürfen Sie keine Maschinen ohne CE-Kennzeichnung in Verkehr bringen.

Ein weiterer Service ist der Safety Dialog. Dabei nehmen wir Sie an die Hand und geben Ihnen von Anfang an die Sicherheit, dass Sie bei Ihrem Automatisierungskonzept an alles gedacht gedacht haben.

Eine Übersicht aller unserer Services finden Sie hier.

Copyright © Müller und Partner Sachverständige, 2024