Die CE-Kennzeichnung nach Richtlinie 2006/42/EG ist gesetzlich verpflichtend, wenn Sie Maschinen herstellen, erweitern oder durch ein Retrofit verändern.
Das Erlangen einer CE-Kennzeichnung kann komplex und zeitaufwendig sein, insbesondere wenn dies nicht zu Ihrem Alltag gehört. Doch ist es zwingend erforderlich: Maschinen ohne CE-Kennzeichen dürfen nicht in den Einsatz gebracht werden.
Der Prozess zur CE-Kennzeichnung zusammengefasst
Mit unserer langjährigen Erfahrung begleiten wir Sie zuverlässig durch den anspruchsvollen CE-Prozess – von der ersten Konzeptphase bis zur abschließenden EU-Konformitätserklärung.
Im Allgemeinen gehen wir bei der CE-Kennzeichnung nach folgendem Schema vor:
• Wir identifizieren die relevanten Richtlinien und Normen für Ihre Maschine. • Wir führen das notwendige Konformitätsbewertungsverfahren inklusive aller erforderlichen Tests durch. • Bei Bedarf schalten wir eine „Benannte Stelle“ ein. • Wir erstellen die EU-Konformitätserklärung. • Sie erhalten Ihr CE-Kennzeichen.
Außerdem unterstützen wir Sie ebenso bei der EU-Einbauerklärung zur Product-Compliance für Ihre unvollständigen Geräte, Maschinen und Komponenten.
Der CE-Leitfaden in 7 Schritten
Die CE-Kennzeichnung durchläuft bei uns einen stringenten Prozess in 7 Schritten, die wir Ihnen an dieser Stelle kompakt erklären.
• Beschreibung der Tätigkeiten für jede Lebensphase der Maschine
Schnittstellen
• Beschreibung aller Schnittstellen der Maschine
Sonstiges
• Wartungsintervalle • Lebens-/Betriebsdauer
Schritt 2 - die Erstellung einer Richtlinienrecherche
Abkürzung
Beschreibung
CE-Compliance
Regeltreue zu EU-Gesetzen im Bereich der Produktsicherheit
MD
Machinery Directive de: Maschinenrichtliniebis 19.01.2027
LVD
Low Voltage Directive de: Niederspannungsrichtlinie
EMC
Electromagnetic Compatibility de: EMV-Richtlinie
Es ist zu beachten: ab dem 20.01.2027 gilt die Europäische Maschinenverordnung 2023/1230.
Dabei recherchieren wir holistisch Normen aller wichtigen Bereiche:
• Robotik-Normen: ISO 10218-1, -2; ISO/TS 15066 • Grundlegende technische Sicherheitsnormen: ISO 13855; ISO 13849-1; ISO 13850; IEC 60204-1; ISO 11161; ISO 13857 • Grundlegende Sicherheitsnormen: ISO 12100; IEC 61508
Schritt 3 - die Erstellung einer Risikobeurteilung
Unter Einbeziehung der ISO 12100 “Sicherheit von Maschinen” erfolgt durch M&P Sachverständige im Zuge des Verfahrens zur CE-Kennzeichnung eine Risikobeurteilung.
Dabei erfolgt zuerst eine Risikoanalyse. Diese setzt sich daraus zusammen, dass wir zuerst die Grenze der Maschinen festlegen, die Gefährdung identifizieren und schließlich das Risiko einschätzen. Im Abschluss erfolgt eine Risikobewertung auf die Frage hin, ob das Risiko hinreichend vermindert worden ist.
Lautet unser Befund, dass dies nicht der Fall ist, sehen wir uns Risikominderungsmaßnahmen an. Die Risikominderung erfolgt dabei in einem 3-Stufen-Verfahren:
1. Risikominderung durch inhärent sichere Konstruktion 2. Risikominderung durch techn. Schutzmaßnahmen & Einbeziehung ergänzender Schutzmaßnahmen 3. Risikominderung durch Benutzerinformation
Lautet unser Befund, dass dies der Fall ist, dokumentieren wir das Ganze und schließen den Prozess ab, um zum nächsten Schritt der CE-Kennzeichnung überzugehen.
Schritt 4 - Schutzmaßnahmen
Im vierten Schritt im Prozess zur CE-Kennzeichnung überprüfen wir Ihre Maschinen auf Schutzmaßnahmen. Dabei halten wir uns an folgende ISO-Richtlinien:
• ISO 14120: Trennende Schutzeinrichtungen • ISO 14119: Verriegelungseinrichtungen - mit und ohne Zuhaltung • IEC 61496-1: Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS) • ISO 13854: Mindestabstände zum Vermeiden des Quetschens • ISO 13855: Positionierung von Schutzausrichtungen • ISO 13857: Sicherheitsabstände • ISO 13849-1: Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen (PL) • ISO 13849-2: Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen Validierung • ISO 13850: Not-Halt • IEC 60204-1: Zustimmungseinrichtungen • ISO 4414: Pneumatische Komponenten • ISO 14118: Verhindern eines unerwarteten Anlaufs
Die Dokumentation in unserem Prozess zur erfolgreichen CE-Kennzeichnung geht dreischrittig mit zusätzlichem Aufwand im CE-Prozess an technischen Unterlagen einher.
Stufe 1: Maschinenkomponenten Bei Maschinenkomponenten fertigen wir Übersichtszeichnung mit Beschreibung, Sicherheitshinweise mit Restrisiken, Risikobeurteilung und ggf. Versuchsergebnisse und Tests an.
Stufe 2: Unvollständige Maschinen Bei unvollständigen Maschinen fertigen wir zusätzlich eine Montageanleitung (MOA), Detailzeichnung, Schaltpläne, usw., Liste angewandten SuG + Nor. und eine Liste der Schutzmaßnahmen an.
Stufe 3: Vollständige Maschinen Bei vollständigen Maschinen kommen überdies noch eine Betriebsanleitung (inkl. MOA), Bescheinigungen, Zertifikate, usw., EU-Erklärungen der Zukaufteile und ergänzende Schutzmaßnahmen hinzu.
Schritt 7 - Konformitätserklärung
Auch die Konformitätserklärung in unserem Prozess zur erfolgreichen CE-Kennzeichnung geht dreischrittig mit einer produktabhängig zusätzlich steigenden Höhe des Schutzniveaus einher.
Stufe 1: Maschinenkomponenten Hier fertigen wir eine EU-Konformitätsbescheinigung an:
• EN 1550: Spannfutter für Werkstück-aufnahme • andere Komponenten
Stufe 2: Unvollständige Maschinen Hier fertigen wir eine EU-Einbauerklärung an:
• EN ISO 10218-1: Roboter • andere Teilsysteme
Stufe 3: Vollständige Maschinen Hier fertigen wir eine EU-Konformitätserklärung an:
• EN ISO 10218-2: Roboterapplikationen • EN 12417: Bearbeitungszentren
Müller & Partner Sachverständige für Ihre professionelle CE-Kennzeichnung
Das CE-Kennzeichen zeigt an, dass der Hersteller das Produkt geprüft hat und dass es sämtliche EU-weit geltenden Anforderungen in Bezug auf Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz erfüllt. Deshalb ist eine professionelle CE-Kennzeichnung so wichtig.
Als Experte bringen wir langjährige und weitreichende Erfahrungen mit und können uns direkt auf Ihre speziellen Anforderungen konzentrieren.
Gerne besprechen wir vorab Ihre Ausgangssituation, um Ihnen eine optimale Beratung und Betreuung bieten zu können.